3 tage frist krankmeldung
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, so muss er diese Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Diese Krankschreibung muss natürlich dem Arbeitgeber auch vorgelegt werden, was in der Regel auf dem postalischen Weg erfolgt. In der gängigen Praxis gibt es hierfür eine sogenannte 3-Tages-Frist, innerhalb derer die Krankschreibung bei dem Arbeitgeber vorliegen muss. Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dieser 3-Tages-Frist stellen, lautet dahingehend, wie es mit den Wochenenden aussieht. Zählt das Wochenende bei der 3-Tages-Frist auch mit hinein oder gibt es hierfür Sonderregelungen. Bei Unsicherheiten über arbeitsrechtliche Fragen oder bei Bedarf an professioneller Beratung zu Krankschreibungen steht Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz zur Verfügung. Mit seiner tiefgehenden Erfahrung im Arbeitsrecht kann er individuelle Beratung anbieten und sicherstellen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen. Für detaillierte Informationen oder eine persönliche Beratung zu diesem Thema können Interessierte hier Kontakt aufnehmen.
3-Tage-Krankmeldung: Wichtige Schritte zur Einreichung
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Angenommen der erste krankheitsbedingte Fehltag ist der Freitag und man ist am Montag immer noch krank, dann muss am Montag auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorliegen, denn Samstag und Sonntag zählen zu der Drei-Tages-Frist. Gleiches gilt für Feiertage. Im Gesetzestext des EntgFG wird die Frist über Kalendertage definiert. Jeder Tag ist ein Kalendertag, also sind immer alle sieben Wochentage unabhängig von Feiertagen und dem Wochenende zu berücksichtigen. Allerdings muss man die AU nur an Arbeitstagen vorlegen. Wird man also am Mittwoch krank und der vierte Tag fällt auf den Samstag, reicht es, wenn das Attest am Montag dem Arbeitgeber vorliegt. Ab dem 1. Januar soll es eine Neuerung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen geben. Dann ist die elektronische AU für Arztpraxen Pflicht. Somit ruft der Arbeitgeber die AU-Daten selbstständig bei der Krankenkasse ab. Falls man aber im Ausland erkrankt ist oder die Praxis technische Probleme hat und die Daten nicht an die Krankenkasse übertragen kann, muss man doch selbst tätig werden und den Ausdruck vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen.
So funktioniert die Krankmeldung für 3 Tage | Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, so muss er diese Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Diese Krankschreibung muss natürlich dem Arbeitgeber auch vorgelegt werden, was in der Regel auf dem postalischen Weg erfolgt. |
Tipps zur richtigen Krankmeldung für einen 3-Tage-Ausfall | Nürnberg - Im Krankheitsfall müssen Arbeitnehmende sicherstellen, dass dem Arbeitgeber rechtzeitig ein ärztliches Attest vorliegt. Doch was passiert, wenn man gegen Ende der Woche krank wird? |
So funktioniert die Krankmeldung für 3 Tage
Stand: Von: Anne Hund. Kommentare Drucken Teilen. Viele Beschäftigte müssen spätestens nach dem dritten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen. Bei der Fristberechnung gelten die Kalendertage. Niemand meldet sich wohl gerne krank. Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer im Fall eines krankheitsbedingten Ausfalls unbedingt korrekt bei ihrem Arbeitgeber krankmelden, weil ansonsten rechtlicher Ärger drohen kann. Eine wichtige Regel: Betroffene sollten sich vor Dienstbeginn oder wie Juristen es oft gerne erklären, in den ersten Betriebsstunden beim Arbeitgeber auf persönlichem Weg krankmelden und ihm gleichzeitig mitteilen, wie lange sie aller Voraussicht nach als Arbeitskraft ausfallen werden. In vielen Unternehmen macht der Arbeitgeber im Vorhinein konkrete Ansagen darüber, wie die Krankmeldung übermittelt werden muss, und wer bei einer Krankmeldung zum Beispiel als direkter Ansprechpartner informiert werden sollte. Wie die Krankmeldung im eigenen Betrieb übermittelt wird zum Beispiel per E-Mail , sollte man in jedem Fall vorher abgeklärt haben.
Tipps zur richtigen Krankmeldung für einen 3-Tage-Ausfall
Hat man die zuständige Person gefunden, reicht in der Regel eine kurze E-Mail oder auch ein Telefonat mit der Information, dass man arbeitsunfähig ist. Den Grund der Krankheit müssen Beschäftige nicht nennen. Doch Vorsicht: das wird nicht in jedem Unternehmen so gehandhabt. Wer sich unsicher ist, welche Regelungen im Krankheitsfall gelten, sollte unbedingt einen Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag werfen und sich Klarheit verschaffen. Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung AU zu spät oder gar nicht vorgelegt, kann das nämlich für einige Probleme sorgen. Der gelbe Schein sichert Mitarbeitenden die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und sollte schon allein deshalb rechtzeitig beim Unternehmen abgegeben werden. Das ärztliche Attest sollte also rechtzeitig vorgelegt werden. Doch was, wenn ein Wochenende dazwischen liegt? Es ist ein Irrglaube, dass bei der Abgabefrist für die Krankschreibung nur Arbeitstage zählen. Gerechnet wird mit den Kalendertagen. Wer also an einem Freitag krank wird, muss auch Samstag und Sonntag bei der Abgabefrist dazuzählen und das Attest am Montag vorlegen und nicht erst am Mittwoch.