Ab wann kommt man in rente


Suchtext Suchen. Datum: Frühestmöglich kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es dafür einen Abschlag auf die bis dahin erreichte Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters. Der Grund: Menschen, die vor geboren wurden und über 45 Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügten, konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten Lebensjahr gilt allerdings nicht mehr für Versicherte, die oder später geboren wurden. Für sie steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren. Ein Beispiel: Wer am 1. Juli geboren wurde, kann zum 1. ab wann kommt man in rente

Ab wann kommt man in Rente?

Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Rentealter: Wann kann ich in Pension gehen? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen.
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Wann darf ich in Rente gehen? Das Renteneintrittsalter hängt von einer bestimmten Altersgrenze und den Versicherungszeiten ab. Foto: shutterstock.

Rentealter: Wann kann ich in Pension gehen?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben. Vor dem Jahr war es für weibliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bereits mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen.

Renteneintrittsalter: Ab wann ist man rentenreif?

Mehr zu den Möglichkeiten, schon früher in Rente zu gehen, erfährst du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Auf die gesetzliche Rente musst du, wie auf dein Gehalt heute auch, Steuern zahlen. Heutige Rentner müssen nur einen Teil der Rente versteuern. Dieser Anteil steigt jedoch jährlich, bis ab alle Rentner auf ihre komplette gesetzliche Rente Steuern zahlen müssen. Im Ausgleich dafür werden zum Beispiel schon jetzt deine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt. Hast du dich schon mal gefragt, wie sich deine Arbeitszeit jetzt auf die Rente später auswirkt? Denn deine Rentenansprüche unterscheiden sich, je nachdem ob du Vollzeit und Teilzeit arbeitest! In unserem Erklärvideo erfährst du mehr darüber. Informiere dich jetzt und entscheide, welches Beschäftigungsmodell zu dir passt! Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem "Umlageverfahren": Wer heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, finanziert die aktuellen Rentenzahlungen. Auch Auszubildende finanzieren so die Renten der Älteren und Kranken.