1963 geboren wann abschlagsfrei in rente
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen kann. Doch es gibt noch mehr Optionen. Ein Überblick. Viele Arbeitnehmer warten sehnsüchtig auf den Ruhestand. Manch einer jedoch, ohne genau zu wissen, wann es denn so weit ist. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie im Jahr geboren wurden. Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, sollten Sie sich folgendes Alter merken: 66 Jahre und zehn Monate. Das ist das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang sind. Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 66 Jahren und zehn Monaten eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.
1963 geboren: Wann beginnt die abschlagsfreie Rente?
Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber sukzessive die Rente mit 65, da das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angepasst wird. Wer langjährig versichert war und vor geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten während des Ruhestands gleich bleiben, Sie jedoch keine Rente in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Ideal zur Stabilisierung der Rente ist eine private Altersvorsorge. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge bei der HanseMerkur. Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und prüfen Sie, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn rechnen müssen. Haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, können Sie in die konkrete Planung einsteigen und dem Ruhestand gelassen entgegenblicken.
Rentenabschlag vermeiden: Tipps für 1963 Geborene | Natürlich spielt die Finanzierung des Lebensunterhalts eine wichtige Rolle, wenn Sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden. Erfüllen Sie bestimmte Bedingungen, können Sie ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. |
Abschlagsfrei in Rente ab 1963: Rechner und Informationen | Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt. |
1963 Geborene aufgepasst: Rente ohne Abschlag erreichen | Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. |
Rentenabschlag vermeiden: Tipps für 1963 Geborene
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Abschlagsfrei in Rente ab 1963: Rechner und Informationen
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.