Ab wann gelten neuen corona regeln
Die Verordnung mit den jeweils geltenden Corona-Regeln wurde in den letzten Monaten immer wieder an die aktuelle Situation angepasst. Ab dem Februarr gilt - zunächst bis zum Februar - die neue Coronaschutzverordnung. Seit Anfang März hat die Ausbreitung des Coronavirus Covid erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am Februar nach 1. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt — wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen. Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Ab 1. Januar: Neue Corona-Regeln gelten
Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen. In der Öffentlichkeit generell verpflichtend ist das Masketragen für Menschen, die sich mit Corona infiziert haben - und das für insgesamt fünf Tage. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen dürfen sowie bei der Kommunikation mit Menschen, wenn diese sehbehindert oder hörgeschädigt sind. In Rheinland-Pfalz muss ab dem 2. Februar kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gibt es seit dem 1. März keine Testpflicht mehr für Personal und Besucher. Justizvollzugsanstalten dürfen nach eigenem Ermessen eine Testpflicht für Beschäftigte und externe Besucher anordnen. Als vollständig geimpft gelten seit dem 1. Oktober nur noch Menschen, die mindestens drei Impfungen bekommen haben. Seitdem ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten.
Neueste Corona-Regelungen ab sofort gültig | Ein Modellprojekt der vier landeseigenen Universitätskinderklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID verbessern. Das Gesundheitsministerium unterstützt das Projekt mit einer Million Euro. |
Ab heute: Änderungen in den Corona-Bestimmungen | Die Corona-Zahlen haben einen neuen Rekordwert in Deutschland erreicht. Als Folge dessen hat die amtierende Regierung nun Verschärfungen am Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgenommen. |
Neue Corona-Maßnahmen ab morgen in Kraft | Die Verordnung mit den jeweils geltenden Corona-Regeln wurde in den letzten Monaten immer wieder an die aktuelle Situation angepasst. Ab dem |
Neueste Corona-Regelungen ab sofort gültig
Ein Modellprojekt der vier landeseigenen Universitätskinderklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID verbessern. Das Gesundheitsministerium unterstützt das Projekt mit einer Million Euro. Baden-Württemberg ist dank des bestehenden Impfschutzes, durchgemachter Infektionen, fortlaufender Überwachung und des verantwortungsvollen Handelns der Menschen gut auf die Erkältungssaison im Herbst und Winter vorbereitet. Hinzu kommen neue, angepasste Impfstoffe gegen Corona und Influenza. Um gut geschützt in den Herbst und Winter zu starten, sollen betroffene Personen den Impfschutz gegen Corona und Influenza auffrischen lassen. In der Regel können beide Impfungen am gleichen Termin verabreicht werden. Das Land unterstützt Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen bei der Entwicklung passgenauer, unkomplizierter Hilfsangebote. Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. Gesundheitsminister Manne Lucha empfiehlt dennoch, weiterhin Umsicht und Rücksicht walten lassen.
Ab heute: Änderungen in den Corona-Bestimmungen
Wer noch nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen negativen Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden oder in bestimmten Fällen sogar einen negativen PCR-Test maximal 48 Stunden alt vorm Betreten von Innenräumen oder Veranstaltungen vorlegen. Dies gilt schon seit dem August Ab sofort gilt die 3G-Regel bundesweit in Bussen, Bahnen und auf Inlandsflügen. Gleiches auch für alle Arbeitsplätze in deinem Unternehmen. Auch am Arbeitsplatz kommen auf Ungeimpfte verschärfte Regeln zu. Ab dem Arbeitgeber müssen die Einhaltung täglich kontrollieren und sollen mindestens zweimal pro Woche ihren Mitarbeitern eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Einmal pro Woche dürfen sich alle Bürger zudem kostenlos in Bürgerzentren testen lassen. Für weitere Tests könnten auf Arbeitnehmer Kosten zukommen. Weigern sich Beschäftigte, die 3G-Regel einzuhalten, müssen Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitenden zu ermöglichen, beispielsweise im Homeoffice. Die 3G-Regel gilt auch für von Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zu oder von der Arbeitsstätte.