Ab wann mietminderung heizen
Im Herbst und Winter sind wir es gewohnt, in einer beheizten Wohnung zu sitzen. Doch dann kommen Sie in Ihre Mietwohnung und die Heizung geht plötzlich nicht mehr. Was können Sie in einem solchen Fall unternehmen? Trifft eine Mietminderung bei einem Heizungsausfall zu? Können Sie die Miete auch dann mindern, wenn keine angenehme Raumtemperatur erreicht werden kann? Welche Regelungen und Vorschriften bestehen laut Mietrecht zum Thema Heizung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Fällt die Heizung aus oder erreicht die Heizungsanlage die Mindestraumtemperaturen nicht, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Mieter müssen den Mangel durch eine Mängelanzeige mitteilen. Ohne diese, ist eine Minderung der Miete nicht möglich. Unser Muster zeigt beispielhaft , wie ein solches Schreiben aussehen kann. Um wie viel Mieter mindern können, entscheidet sich immer je nach Sachlage und Einzelfall. Unsere Übersicht bietet eine Orientierung zu möglichen Minderungsquoten. Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen — je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
Ab wann Mietminderung möglich ist
Da es Frühaufsteher ebenso wie Nachteulen unter Mietern gibt, definieren Gerichte den Zeitraum von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr. In dieser Zeit müssen in den Wohnräumen Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden. Die einzige Ausnahme hiervon ist das Schlafzimmer. Dieses wird hauptsächlich nachts und zum Schlafen verwendet, weshalb hier nur eine Temperatur von 18 Grad Celsius erreicht werden muss. Das Badezimmer hingegen müssen Sie auf mindestens 22 Grad aufheizen können. Für Wohnzimmer und Küche gelten jeweils 20 Grad Celsius. Diese Temperaturen wurden in der Vergangenheit in verschiedenen Gerichtsverfahren und Urteilen festgelegt. Beispielhaft dafür steht das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom März Az. Selbst bei vollständig geöffneten Thermostatventilen dauerte es mehrere Stunden, bis in den Zimmern 20 Grad Celsius erreicht wurden. Das Gericht gab den Klägern recht. Die Erwärmung der Räume darf dabei auch maximal eine Stunde dauern. In den Nachtstunden genügt eine niedrigere Mindesttemperatur: So entschied beispielsweise das Amtsgericht Bonn, dass nachts mindestens 16 bis 17 Grad erreicht werden müssen AG Bonn, Urteil vom Frage zur Energiekrise: Darf der Vermieter Warmwasser und Heizung drosseln?
Voraussetzungen für Mietminderung bei Heizungsproblemen | Im Herbst und Winter sind wir es gewohnt, in einer beheizten Wohnung zu sitzen. Doch dann kommen Sie in Ihre Mietwohnung und die Heizung geht plötzlich nicht mehr. |
Mieterrechte: Mietminderung wegen Heizungsdefekt | Gerade in den Wintermonaten, bei Schnee und Kälte und eisigem Wind, freut man sich darauf, in seine warme, aufgeheizte Wohnung nach Hause zu kommen. Sie drehen die Heizung auf, aber nichts passiert. |
Voraussetzungen für Mietminderung bei Heizungsproblemen
Ein Heizungsausfall im Winter ist kein schönes Erlebnis. Sowohl bei Komplettausfall als auch bei einer nur lauwarmen oder teils defekten Heizung dürfen Mieter:innen in vielen Fällen die Miete mindern. Erfahre hier, wann und wie hoch die Mietminderung bei Heizungsausfall erlaubt ist und wie du dabei am besten vorgehst. Melde eine kaputte oder nur unzureichend funktionierende Heizung sofort bei dem:der Vermieter:in und setze eine drei- bis viertägige Frist zur Reparatur. Sobald die normal geltenden Zimmertemperaturen von 18 bis 22 Grad nicht mehr erreicht werden und die defekte Heizung nach einer gesetzten Frist immer noch nicht repariert sind, besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung bei Heizungsausfall hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 5 und 40 Prozent liegen. Sollte die Wohnung durch den Heizungsdefekt sogar unbewohnbar werden, sind bis zu Prozent Mietminderung möglich. Erstelle am besten ein Schadensprotokoll und verfasse eine ausführliche Mängelanzeige, um die vorgenommene Mietminderung rechtlich besser abzusichern.
Mieterrechte: Mietminderung wegen Heizungsdefekt
Sind diese Bedingungen für den Mieter aber deutlich schlechter als die oben genannten Bestimmungen, können sie nichtig sein. In solchen Fällen kann die Beratung durch einen Rechtsexperten sinnvoll sein. Gut zu wissen: Die Warmwasseraufbereitung muss an jedem Tag im Jahr einwandfrei funktionieren. Mieter müssen nicht frieren : Wohnungsgenossenschaften und Vermieter dürfen wegen der Energiekrise nicht einfach die Heizungsanlage so drosseln, dass die durch die Rechtsprechung definierten Mindesttemperaturen unterschritten werden. Umgekehrt gilt: Wer als Mieter Heizkosten sparen will oder muss, darf dies tun. Zu beachten ist aber: Alle Räume müssen zumindest so warm werden, dass sich kein Schimmel bildet und kein sonstiger Schaden am Gebäude droht. Streit mit dem Vermieter über die Mindesttemperatur in der Wohnung? Die ADVOCARD-Rechtsberatung erreichst du telefonisch über 23 73 Weitere Fragen und Antworten zur Energiekrise findest du in unserem Energie-FAQ-Ratgeber. Wenn es in deiner Wohnung nicht ausreichend warm wird, ist der erste Schritt, den Vermieter darüber zu informieren und ihn zu bitten, das Problem schnellstmöglich zu beheben.