Ab welche baumgröße muss man kontrollieren
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Ab welcher Baumgröße muss man kontrollieren?
Droht eine Fällung, sollte der Ausführende beziehungsweise die Vorbereitenden aber immer eine behördliche Genehmigung bei sich haben, diese auf Nachfrage auch vorweisen und angeben können, welche Person beziehungsweise welches Amt sie beauftragt hat und einen Verantwortlichen nennen. Eines der wirkungsvollsten und stärksten Instrumente für den Schutz von Bäumen und ihren Bewohnern ist das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Es dient der Umsetzung internationaler Abkommen und europäischer Richtlinien wie etwa der Vogelschutzrichtlinie, der Europäischen Artenschutzverordnung und der FFH-Richtlinie in nationales Recht. März bis zum September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Somit darf etwa ein Baum, dessen Höhlen Fledermäuse als Winterquartier nutzen, auch im Winter ohne besondere Einzelgenehmigung nicht gefällt werden! Prinzipiell brauchen Bäume keinen Schnitt. Vielmehr werden sie geschnitten, um den Anforderungen, die wir Menschen stellen, gerecht zu werden, etwa mehr Ertrag von Obstbäumen, der Lichtraum an Verkehrsflächen oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.
Kontrollmaßnahmen bei Baumwachstum | Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. |
Baumgrößen und ihre Bedeutung für die Kontrolle | Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. |
Wann ist die Kontrolle von Bäumen notwendig? | Was interessiert Sie besonders? Eichhörnchen beobachten und melden. |
Kontrollmaßnahmen bei Baumwachstum
Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Eigentümer müssen handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Unter Umständen drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen. Nur Schäden, die er durch rechtzeitige Pflege und Handeln zu verhindern sind, können ihm zur Last gelegt werden. Denn ein Baum ist ein Lebewesen und natürlichen Einflüssen und Veränderungen unterworfen. Ganz im Gegenteil: Der Baumeigentümer ist in der Beweispflicht! Erst dann ist er nicht für den verursachten Schaden verantwortlich. Je nach Problem werden Krankheit bekämpft, bruchgefährdete Ästen und Kronen geschnitten, Kronen eingekürzt oder eine Kronensicherung eingebaut.
Baumgrößen und ihre Bedeutung für die Kontrolle
Dabei beurteilen Sie nicht nur die Gesundheit eines Baumes, sondern auch dessen Standsicherheit mit der erforderlichen Sorgfalt. Gerade vor dem Winter ist es wichtig, ältere Bäume gut zu kontrollieren, denn es könnte sonst sein, dass deren Äste eventuell Schneelasten nicht mehr tragen können. Haftungsschäden, die von Bäumen verursacht werden, können ziemliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, gewissenhaft und lückenlos Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. Denn Sie können nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Schaden durch Ihr Nicht-Handeln entstanden ist. Die Baumkontrolle ist nicht verpflichtend. Die Verkehrssicherungspflicht ist es schon, die gilt ja zum Beispiel auch, wenn es um die Schneeräumung geht. Sie kommen also im Grunde nicht um eine ausführliche Dokumentation Ihrer Tätigkeit herum. Diese beginnt bereits bei der Ersterfassung der Bäume. Allerdings muss hier immer die Zumutbarkeit beachtet werden. Sehr wohl sollten Sie aber einen Experten beauftragen, der Ihre Bäume begutachtet und die Gefahr schnellstmöglich aus dem Baumbestand auf Ihrem Grundstück entfernt.